Golfstaaten, Iran, Irak und Jemen

Die EU hat Kooperationsabkommen mit dem Jemen und dem Golf-Kooperationsrat (einer regionalen Organisation, der Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate angehören) sowie ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit dem Irak. Mit dem Iran hat die EU keine förmliche Vereinbarung getroffen, und es gibt keine EU-Delegation in Teheran. Die Beziehungen zum Iran beruhen derzeit auf der Erhaltung des Iran-Atomabkommens, dem im Juli 2015 in Wien unterzeichneten gemeinsamen umfassenden Aktionsplan (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPOA).

Rechtsgrundlage

  • Titel V (Auswärtiges Handeln) des Vertrags über die Europäische Union;
  • Artikel 206 bis 207 (Handel) und 216 bis 219 (Internationale Abkommen) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

Golf-Kooperationsrat

Der Golf-Kooperationsrat (Gulf Cooperation Council, GCC) wurde im Mai 1981 gegründet. Heute ist die Gruppe – die immer noch aus den Gründungsmitgliedern Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten besteht – die wichtigste Schaltstelle für die Beziehungen der EU zu diesen sechs Ländern. Die EU und der Golf-Kooperationsrat vertreten bei einer Reihe von Angelegenheiten einen gemeinsamen Standpunkt zu Problemen im Nahen Osten.

In den Golfstaaten, die über große Erdölvorkommen verfügen, vollzieht sich ein bemerkenswerter sozioökonomischer und politischer Wandel. Dabei sind die Reformfortschritte jedoch unterschiedlich. Ein Übergreifen der arabischen Aufstände auf die Golfmonarchien wurde durch vorbeugende politische Maßnahmen – Subventionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst – verhindert sowie durch Repressalien, vor allem in Bahrain und in der Ostprovinz Saudi-Arabiens, unterbunden. Die Länder des Golf-Kooperationsrats beteiligen sich aktiv an der Nahostdiplomatie und stehen dabei bisweilen in Konkurrenz zueinander. Dies hat zu der diplomatischen Krise zwischen Katar und einigen Ländern des Golf-Kooperationsrats im Zeitraum von 2017 bis 2021 beigetragen. Katar wurde beschuldigt, terroristische und religiöse Gruppen (einschließlich der Muslimbruderschaft) zu unterstützen, mit dem Iran verbündete Gruppen zu finanzieren, die Souveränität seiner Nachbarn zu verletzen und Oppositionsbewegungen in den Nachbarländern voranzutreiben.

Zwischen der EU und den Ländern des Golf-Kooperationsrats bestehen in erster Linie Wirtschafts- und Handelsverbindungen. Die EU ist jedoch auch am Ausbau ihrer politischen Beziehungen in der Region – auch durch Menschenrechtsdialoge – interessiert. Der Handel zwischen den beiden Seiten nahm im Laufe der Jahre stetig zu, wobei die EU einen erheblichen Handelsüberschuss verzeichnet.

1988 unterzeichneten die EU und der Golf-Kooperationsrat ein Kooperationsabkommen. Ziel des Abkommens ist es, die Stabilität in dieser strategisch wichtigen Region zu festigen, politische und wirtschaftliche Beziehungen zu fördern, die wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit auszubauen und die Zusammenarbeit in den Bereichen Energie, Industrie, Handel und Dienstleistungen, Landwirtschaft, Fischerei, Investitionen, Wissenschaft, Technik und Umwelt zu vertiefen. Das Abkommen sieht jährliche Treffen des Gemeinsamen Rats bzw. Ministertreffen und Gemischte Kooperationsausschüsse auf der Ebene hochrangiger Beamter vor. Ein parlamentarisches Gremium ist in dem Abkommen nicht vorgesehen. Im April 2016 einigte sich der Gemischte Kooperationsausschuss EU-Golf-Kooperationsrat darauf, einen stärker strukturierten informellen Dialog über Handel und Investitionen einzurichten. Daran schloss sich im Juli 2016 ein Treffen des Gemeinsamen Rats und ein Ministertreffen EU-Golf-Kooperationsrat an. Wegen der im Juni 2017 zwischen Katar und den anderen Golfstaaten ausgebrochenen diplomatischen Krise wurden seither keine neuen Tagungen einberufen.

Die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat wurde 2022 erheblich intensiviert. Auf dem gemeinsamen Ministertreffen EU-Golf-Kooperationsrat vom 21. Februar 2022 in Brüssel wurde nachdrücklich betont, dass der Stärkung der Partnerschaft zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat große Bedeutung zukommt. Auf der Tagung billigten die Minister ein gemeinsames Kooperationsprogramm für den Zeitraum 2022-2027, in dem konkrete gemeinsame Tätigkeiten in einer Vielzahl von Bereichen wie Handel und Investitionen, Energie, Klimawandel, Bildung, Terrorismusbekämpfung und humanitäre Hilfe skizziert werden.

Die Zusagen der Minister wurden im Mai desselben Jahres durch die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik über eine strategische Partnerschaft mit der Golfregion weiter gestärkt. Darin wird ein umfassender Rahmen für den Ausbau der Beziehungen zu den Staaten des Golf-Kooperationsrats vorgeschlagen. In der Mitteilung, die in den Schlussfolgerungen des Rats vom 20. Juni 2022 gebilligt wurde, werden die unmittelbaren Auswirkungen der Sicherheitslage und der Stabilität in der Golfregion auf die EU ausdrücklich anerkannt. Gleichzeitig werden die möglichen Vorteile einer stärkeren und strategischeren Partnerschaft mit dem Golf-Kooperationsrat und seinen Mitgliedstaaten hervorgehoben.

Die Partnerschaft zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat zeichnet sich seitdem durch eine positive Dynamik aus. Am 1. Juni 2023 ernannte die EU mit Luigi Di Maio ihren ersten Sonderbeauftragten für die Golfregion. Dadurch soll die Partnerschaft der EU mit den Ländern in der Golfregion zu einer stärkeren, umfassenden und strategischeren Partnerschaft ausgebaut werden.

Am 10. Oktober 2023 – kurz nach dem Ausbruch der Kampfhandlungen zwischen Israel und der Hamas im Gazastreifen, die durch einen Terroranschlag der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 ausgelöst wurden – fand in Maskat das 27. Treffen des Gemeinsamen Rats EU-Golf-Kooperationsrat statt. Das Treffen führte zu sehr positiven Ergebnissen, wie etwa: i) eine Vereinbarung über die Einrichtung eines strukturierten Sicherheitsdialogs zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat, ii) eine Vereinbarung über die gemeinsame Organisation eines hochrangigen Sicherheitsforums für regionale Sicherheit und Zusammenarbeit und iii) eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit in humanitären Angelegenheiten. Der erste Sicherheitsdialog zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat fand am 24. Januar 2024 in Riad statt. Kurz darauf folgte am 22. April in Luxemburg ein hochrangiges Forum für regionale Sicherheit und Zusammenarbeit.

Was die wirtschaftlichen Beziehungen anbelangt, wurden im Jahr 1990 Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen aufgenommen. Diese liegen jedoch seit 2008 auf Eis, da bis heute Uneinigkeit über die Frage der Ausfuhrzölle herrscht. Im Jahr 2017 wurde ein Handels- und Investitionsdialog eingeleitet. Seit dem 1. Januar 2007 stehen Mittel aus dem Partnerschaftsinstrument (wie auch aus dem Vorgängerinstrument, dem Finanzierungsinstrument für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern und Gebieten sowie mit anderen Ländern und Gebieten mit hohem Einkommen) für Maßnahmen zur Umsetzung des Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat zur Verfügung. Außerdem sind die Länder des Golf-Kooperationsrats in das Programm Erasmus Mundus eingebunden.

Das erste Gipfeltreffen EU-Golf-Kooperationsrat am 16. Oktober 2024 hat gezeigt, dass die Beziehungen zwischen den Regionen für beide Seiten von großer strategischer Bedeutung sind. Das Gipfeltreffen brachte einen entscheidenden Meilenstein: In einer gemeinsamen Erklärung wurde ein neuer Rahmen für eine engere Zusammenarbeit geschaffen und die gemeinsamen Bemühungen um die Stärkung der Beziehungen in den Bereichen Handel, Investitionen, Kontakte zwischen den Menschen sowie Energie und Konnektivität betont. In den Gesprächen wurde hervorgehoben, dass die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat ein erhebliches ungenutztes Potenzial bergen. Beide Seiten waren sich einig, dass die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen vorangebracht und alle Möglichkeiten zur Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit ausgelotet werden sollten. Darüber hinaus betonten die EU und die Länder des Golf-Kooperationsrats die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit in Bereichen wie Jugend, Bildung, Sport, Mobilität und Kultur, um engere Kontakte zwischen den Menschen zu fördern.

Rolle des Europäischen Parlaments

Am 24. März 2011 verabschiedete das Parlament eine Entschließung zu den Beziehungen der EU zum Golf-Kooperationsrat, in dem eine strategische Partnerschaft mit dem Golf-Kooperationsrat und seinen Mitgliedstaaten gefordert wurde. Dieser Standpunkt wurde zuletzt in der Entschließung des Parlaments vom 28. Februar 2024 zur Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik – Jahresbericht 2023 bekräftigt.

Die Delegation des Parlaments für die Beziehungen zur Arabischen Halbinsel führt regelmäßig interparlamentarische Treffen mit den beratenden Ausschüssen in der Region durch und beobachtet die Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat.

In den vergangenen Jahren nahm das Parlament eine Reihe von Entschließungen an, in denen es seiner erheblichen Besorgnis angesichts der Menschenrechtslage in einigen Ländern des Golf-Kooperationsrats Ausdruck verlieh. Darunter waren unter anderem die Entschließungen vom 8. Juli 2021, vom 14. Februar 2019 und vom 31. Mai 2018 zu Saudi-Arabien, vom 16. September 2021 zu den Vereinigten Arabischen Emiraten und vom 11. März 2021, vom 7. Juli 2016, vom 4. Februar 2016, vom 9. Juli 2015 sowie vom 12. März 2015 zu Bahrain und zu der Rückkehr zur Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe in Kuwait und Bahrain. Nach der Tötung des Journalisten Jamal Khashoggi im Konsulat Saudi-Arabiens in Istanbul nahm das Parlament eine Entschließung an, in der es die Tötung Khashoggis verurteilte und eine unabhängige und unparteiische internationale Untersuchung seines Verschwindenlassens und seiner außergerichtlichen Tötung forderte. Außerdem appellierte es an die saudisch-arabischen Behörden, alle Menschenrechtsverteidiger unverzüglich und bedingungslos freizulassen.

In Anbetracht der schweren Beschuldigungen, dass Saudi-Arabien im Jemen das Völkerrecht verletze, forderte das Parlament mehrmals – zuletzt in seiner Entschließung vom 14. November 2018 – ein Waffenembargo der EU gegen Saudi-Arabien.

2015 wurde dem saudischen Blogger Raif Badawi der Sacharow-Preis für geistige Freiheit des Parlaments verliehen.

Jemen

Die Beziehungen der EU zum Jemen beruhen auf dem Kooperationsabkommen von 1997, das sich über die Bereiche Handel, Entwicklungszusammenarbeit, Kultur, Kommunikation und Information, Umwelt und Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen sowie den politischen Dialog erstreckt. Im März 2015 leitete eine von Saudi-Arabien angeführte internationale militärische Koalition einen Feldzug gegen Aufständische ein, die den damaligen Präsidenten des Landes vertrieben hatten. Die EU unterstützt die Vermittlungsbemühungen der Vereinten Nationen, mit denen eine politische Lösung des Konflikts gefunden werden soll.

Der Rat nahm am 12. Dezember 2022 Schlussfolgerungen zu Jemen an, in denen die EU ihren Einsatz für die Einheit, Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit des Jemens und ihre uneingeschränkte Unterstützung der Friedensbemühungen der Vereinten Nationen sowie des Sondergesandten der Vereinten Nationen Hans Grundberg bei den Vermittlungsbemühungen bekräftigt. Die EU forderte die Huthis nachdrücklich auf, ihre Maximalforderungen aufzugeben und konstruktiv mit dem VN-Sondergesandten Grundberg zusammenzuarbeiten. Der Rat betonte ferner, dass es außerordentlich wichtig sei, den Waffenstillstand wiederherzustellen und auszudehnen.

Seit Beginn des Krieges im Jahr 2015 hat die EU mit einem finanziellen Beitrag von über 1,4 Mrd. EUR auf die Krise im Jemen reagiert. Diese Summe umfasst humanitäre Hilfe in Höhe von 998 Mio. EUR und Entwicklungshilfe in Höhe von 487 Mio. EUR.

Im Jahr 2023 stellte die EU humanitäre Hilfe in Höhe von 145,1 Mio. EUR für die von dem Konflikt im Jemen betroffenen Menschen zur Verfügung. Die humanitäre Hilfe der EU konzentriert sich auf die Unterstützung der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen im Land, d. h. derjenigen, die unmittelbar vom Konflikt betroffen sind oder vertrieben wurden, sowie auf Haushalte, die von Ernährungsunsicherheit und Gesundheitskrisen betroffen sind. Darunter fallen die Bereiche Nahrungsmittel, Gesundheitsversorgung, Bildung, Wasser und Unterkünfte. Hilfe wird auch in Bezug auf verbesserte sanitäre Einrichtungen für Vertriebene und für vom Konflikt betroffene Gebiete sowie für Gebiete, die großer Ernährungsunsicherheit und Mangelernährung gegenüberstehen, geleistet.

Im Jahr 2023 stellte die EU 55 Mio. EUR an Entwicklungshilfe bereit, die für die Unterstützung der Ernährungssicherheit und der Existenzgrundlagen vorgesehen sind. Damit sollte sowohl der dringende Bedarf hinsichtlich der Ernährungssicherheit gedeckt als auch eine langfristige Entwicklung aus eigener Kraft unterstützt werden.

Die EU-Delegation in der Republik Jemen ist derzeit von Amman (Jordanien) aus tätig.

Rolle des Europäischen Parlaments

Am 9. Juli 2015 verabschiedete das Parlament eine Entschließung zur Lage im Jemen. Weitere folgten am 25. Februar 2016, 15. Juni 2017, 30. November 2017, 4. Oktober 2018 und 11. Februar 2021. In diesen Entschließungen brachte es seine große Besorgnis angesichts der alarmierenden humanitären Situation und Sicherheitslage im Jemen zum Ausdruck und forderte die wirksame Durchsetzung eines Waffenstillstands. Das Parlament bedauerte in seiner Entschließung vom 13. September 2017 zu Waffenexporten, dass Militärtechnologie, die von einigen Mitgliedstaaten exportiert wurde, im Konflikt im Jemen zum Einsatz kommt.

Die Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zur Arabischen Halbinsel ist auch für die Beziehungen zum Jemen und für die Überwachung der Lage im Land zuständig.

Irak

Die EU setzt sich weiterhin für den Irak ein, denn die wirtschaftliche Erholung des Landes und die Konsolidierung seiner Demokratie sind entscheidend für die Förderung der Stabilität nicht nur im Irak, sondern auch in der gesamten Region und in Europa.

Seit dem Krieg von 2003 ist die EU einer der wichtigsten Akteure, die dem Irak Unterstützung gewähren. Im Mai 2012 unterzeichneten die EU und der Irak ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen. Das Abkommen sieht einen Rahmen für Dialog und Zusammenarbeit in mehreren Bereichen wie etwa politische Angelegenheiten, Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus, Handelsfragen, Menschenrechte, Gesundheit, Bildung und Umwelt vor. Im Rahmen dieses Abkommens fand im Januar 2014 die erste Tagung des Kooperationsrats EU-Irak statt. Eine zweite Tagung gab es am 18. Oktober 2016 und die dritte Tagung des Kooperationsrats fand im März 2023 in Brüssel statt. Für den Zeitraum 2014-2020 hat die Kommission zugesagt, 75 Mio. EUR für die Zusammenarbeit mit dem Irak in den Bereichen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Bildung und nachhaltige Energie bereitzustellen.

Im Januar 2018 beschloss die EU eine neue Strategie für den Irak. Da drei Millionen vertriebene Irakerinnen und Iraker nach wie vor nicht in ihre Heimat zurückkehren können, stehen die Fortsetzung der humanitären Hilfe der EU für die Bevölkerung des Irak und die Unterstützung bei der Stabilisierung der befreiten Gebiete, die der sogenannte Islamische Staat (IS) unter seiner Kontrolle hatte, im Mittelpunkt der Strategie. Ferner will man sich den langfristigen Bemühungen um Reformen, Wiederaufbau und Aussöhnung widmen. Der Irak muss diese fortsetzen, um den Frieden zu sichern und ein geeintes, demokratisches Land aufzubauen, in dem alle Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen und in größerem Wohlstand leben können.

Im Einklang mit der EU-Strategie für den Irak und dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zielt das Mehrjahresrichtprogramm der Kommission für 2021-2027 darauf ab, allen Menschen im Irak, und insbesondere jungen Menschen, Perspektiven zu eröffnen und die Voraussetzungen zu schaffen, damit sie sich in einem krisenfesteren und demokratischeren Irak, der mehr Wohlstand bietet, entfalten können. Im Mehrjahresrichtprogramm 2021-2027 werden die folgenden drei Schwerpunktbereiche angeführt: 1. Schaffung grüner Arbeitsplätze und wirtschaftliche Diversifizierung, 2. menschliche Entwicklung und sozialer Zusammenhalt und 3. digitale partizipative Governance und Demokratie.

Die EU leistet auch Unterstützung für die Sicherheit im Irak. Auf Ersuchen der irakischen Behörden richtete der Rat im Oktober 2017 eine Mission im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zur Unterstützung der Reform des zivilen Sicherheitssektors (EUAM Irak) ein. Die EUAM stellt den irakischen Behörden Orientierungshilfe und Fachwissen bei der Reform des zivilen Sicherheitssektors zur Verfügung. Mit dieser Hilfe soll eine kohärente Umsetzung der irakischen nationalen Sicherheitsstrategie ermöglicht werden.

Rolle des Europäischen Parlaments

In den vergangenen Jahren hat das Parlament mehrere Entschließungen zur Lage im Irak angenommen, unter anderem zur Lage der Frauenrechte und zu dem aktuellen Vorschlag zur Änderung des Personenstandsgesetzes, zur IS-Offensive, zu geschlechtsspezifischer Gewalt, zur Verfolgung von Minderheiten, zur Lage im Nordirak und in Mossul, zu Massengräbern, zu Bildung für Kinder in Notsituationen, zur Zerstörung von Kulturstätten durch den IS und zu Waffenexporten.

Die Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zu Irak hält interparlamentarische Treffen mit dem irakischen Repräsentantenrat ab. Das letzte interparlamentarische Treffen gab es 2023 in Bagdad. Das nächste soll am 14. Mai 2025 in Brüssel stattfinden.

Im Jahr 2016 ging der Sacharow-Preis an Nadija Murad Bassi Taha und Lamija Adschi Baschar, die vom IS im Irak als Sexsklavinnen missbraucht wurden und heute das Sprachrohr der Frauen sind, die Opfer des systematischen Einsatzes sexueller Gewalt durch den IS geworden sind. Sie setzen sich öffentlich für die Rechte der jesidischen Gemeinschaft im Irak ein, einer religiösen Minderheit, die in einer Völkermordkampagne von Kämpfern des IS verfolgt werden.

Iran

Die Beziehungen der EU zum Iran sind problematisch, insbesondere angesichts der Unterstützung des Irans für den Einmarsch Russlands in die Ukraine. Sie haben sich so sehr verschlechtert, dass über eine sehr spezifische Unterstützung für Menschenrechtsverteidiger und humanitäre Maßnahmen hinaus keine EU-Mittel zur Verfügung gestellt werden. Da der Iran nicht Mitglied der Welthandelsorganisation ist und es kein bilaterales Abkommen zwischen der EU und dem Iran gibt, unterliegt der Handel zwischen den beiden Seiten der allgemeinen Einfuhrregelung der EU. Eurostat zufolge belief sich der Handel zwischen der EU und dem Iran im Jahr 2023 auf 4,7 Mrd. EUR, was einen Rückgang um 9 % gegenüber dem Jahr 2022 (5,2 Mrd. EUR) darstellt.

Die derzeitigen Beziehungen zum Iran beruhen hauptsächlich auf der Erhaltung des Iran-Atomabkommens, dem im Juli 2015 in Wien unterzeichneten gemeinsamen umfassenden Aktionsplan (JCPOA). Der JCPOA ist eine zentrale Komponente des internationalen Systems der Nichtverbreitung von Kernwaffen. Er ermächtigt die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) – eine Organisation der Vereinten Nationen zur Überwachung des Atomwaffensperrvertrags – zur Durchführung von Inspektionen. Die IAEO nimmt die strengsten Inspektionen in der Geschichte der Nichtverbreitung von Kernwaffen vor. Sie trägt die volle Verantwortung für die Überwachung der Einhaltung der im JCPOA festgelegten Verpflichtungen durch den Iran. Im Gegenzug zu seinen eingegangenen Verpflichtungen wird der Iran durch den JCPOA wieder in das globale System integriert.

Der Austritt der Vereinigten Staaten aus dem JCPOA im Jahr 2018 und ihre Politik des maximalen Drucks veranlassten den Iran dazu, sein Engagement im Rahmen des Abkommens – mit dem ein umfassendes und strenges System für Inspektionen und Überwachungsmaßnahmen durch die IAEO eingerichtet wurde – zu verringern. Die EU arbeitet gemeinsam mit den E3 (Deutschland, Frankreich und dem Vereinigten Königreich), Russland und China daran, dass der JCPOA erhalten bleibt und der Iran seinen Verpflichtungen nachkommt.

Gemäß dem JCPOA ist das Waffenembargo gegen den Iran im Oktober 2020 ausgelaufen. Die EU äußerte Vorbehalte gegen das Auslaufen des Embargos, sprach sich jedoch gegen die von der US-Regierung angedrohte Wiedereinführung aller Sanktionen der Vereinten Nationen („Snapback“) aus. Die EU hat ein eigenes Waffenembargo verhängt, das nicht mit dem JCPOA im Zusammenhang steht, sondern mit Menschenrechtsverletzungen, feindseligen Aktivitäten gegen die EU und dem Abschuss ballistischer Raketen und Marschflugkörper. Die schwerwiegenden Auswirkungen der Sanktionen der USA konnten mit dem Instrument der EU zur Unterstützung des Handelsaustauschs mit dem Iran, INSTEX, nicht ausgeglichen werden. Eine Situation, die durch die COVID-19-Pandemie weiter verschärft wurde und die Hardliner stärkt. Die EU hat humanitäre Hilfe für die am stärksten betroffenen Bevölkerungsgruppen im Iran geleistet. So beläuft sich die Unterstützung für den Iran seit 2016 auf über 90 Mio. EUR.

Die düstere Wirtschaftslage im Iran und die Tatsache, dass sich der JCPOA für das Land nicht bezahlt macht, wirkten sich auf die Präsidentschaftswahl vom Juni 2021 aus, aus der der Hardliner Ebrahim Raissi, ein konservativer Geistlicher und ehemaliger Generalstaatsanwalt, als Sieger hervorging. Dem derzeitigen Kabinett gehört eine Reihe von Ministern an, gegen die internationale Sanktionen verhängt wurden.

Im Jahr 2024 fand im Iran die Wahl zum Madschles (Parlamentswahl) statt. Der erste Wahlgang erfolgte im März, der zweite im Mai.

Die Verhandlungen über den JCPOA in Wien wurden nach der Präsidentschaftswahl von Juni 2021 unterbrochen. Im Juli 2021 warnte die IAEO davor, dass Teheran beabsichtige, bei der Herstellung von Brennstäben für den Forschungsreaktor Teheran angereichertes Uran mit einem Anteil von bis zu 20 % des Isotops U-235 zu verwenden. Die EU hat sich weiterhin voll und ganz dem JCPOA verschrieben. Sie übernimmt nach wie vor eine wichtige Rolle als Bindeglied zwischen allen Parteien und ermutigt diese, das Abkommen einzuhalten.

Im April 2021 kündigte der Iran als Reaktion auf die selbstbewusste Haltung der EU in Menschenrechtsfragen die Aussetzung aller Menschenrechtsgespräche und der Zusammenarbeit mit der EU in den Bereichen Terrorismus, Drogen und Flüchtlinge an. Im Januar 2022 verurteilte ein iranisches Gericht die iranische Menschenrechtsverteidigerin Narges Mohammadi zu acht Jahren Gefängnis und 70 Peitschenhieben. Im Anschluss an diesen Fall forderte die EU den Iran noch im gleichen Monat zur Einhaltung des Völkerrechts auf. Der Tod in Polizeigewahrsam von Mahsa Amini im September 2022 erschwerte die bilateralen Kontakte weiter.

Nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine im Februar 2022 und der wirtschaftlichen und militärischen Unterstützung Moskaus durch den Iran gerieten die Verhandlungen in Wien ins Stocken. Weiter erschwert werden die Verhandlungen durch die Beteiligung des Irans am Krieg der Hamas gegen Israel im Gazastreifen seit Oktober 2023 und durch die Unterstützung Teherans für Stellvertretergruppierungen wie die Hisbollah und die Huthis. Aus einem IAEO-Bericht vom November 2023 geht hervor, dass der Iran inzwischen über genügend Uran für drei Atombomben verfügt. Im Jahr 2024 konzentrierte sich die IAEO darauf, die Kontrolle und Überwachung des iranischen Nuklearprogramms zu verbessern.

Im Februar 2024 erklärte der IAEO-Generaldirektor Rafael Grossi, dass der Iran nach wie vor Uran weit über dem für die kommerzielle Nutzung der Kernenergie benötigten Bedarf hinaus anreichert. Zwar hat sich die Urananreicherung seit Dezember 2023 leicht verlangsamt, aber der Iran reicherte auch 2024 nach wie vor Uran an, und zwar auf 60 % Reinheit mit einer erhöhten Rate von etwa 7 kg pro Monat. Die Besorgnis über die Urananreicherung und die potenziellen nuklearen Fähigkeiten des Irans nahm 2024 weiter zu. Im Februar 2024 hat der Leiter der Atomenergieorganisation des Irans, Mohammad Eslami, eingeräumt, dass der Iran mit dem Bau eines neuen Kernforschungsreaktors in Isfahan begonnen hat, wo sich bereits drei Reaktoren befinden.

Rolle des Europäischen Parlaments

Die Delegation des Parlaments für die Beziehungen zu Iran (D-IR) wurde 2004 gegründet, um einen direkten Kontakt für interparlamentarische Treffen mit dem Madschles aufzubauen. Die Delegation spielt seit 2015 im Rahmen des JCPOA und bei der Annäherung zwischen der EU und dem Iran eine entscheidende Rolle. Seit 2005 wurden sieben interparlamentarische Treffen abgehalten, zuletzt im September 2018 in Brüssel.

Ungeachtet dessen, dass die Beziehungen des Parlaments zum Iran abgebrochen wurden, bietet die Delegation eine Plattform für die Zusammenarbeit mit der iranischen Zivilgesellschaft, der iranischen Diaspora und iranischen Menschenrechtsverteidigern. Das Parlament hat das Bekenntnis der EU zu einer diplomatischen Lösung für das Atomprogramm des Irans stets unterstützt. Das Parlament setzt sich konsequent für das JCPOA ein, beobachtet aber auch aktiv die Lage in Bezug auf politische Gegner, religiöse Minderheiten, Menschenrechtsverteidiger, Frauen und die LGBTIQA+-Gemeinschaft im Iran. Darüber hinaus lehnt das Parlament die Todesstrafe, Folter, willkürliche Gerichtsverfahren, Polizeibrutalität und die Inhaftierung politischer Gegner entschieden ab.

Jüngste einschlägige Maßnahmen und Entschließungen des Europäischen Parlaments zum Iran:

 

Simona-Daniela Moroianu / Daniele Cardella