Plenartagungen 

Die Plenartagungen des Parlaments finden 12-mal im Jahr in Straßburg statt und dauern jeweils vier Tage (von Montag bis Donnerstag). Zusätzliche Tagungen finden in Brüssel statt.

Die Arbeiten der Plenartagung bestehen vor allem aus Aussprachen und Abstimmungen. Nur die Texte, die vom Plenum angenommen werden, stellen formal Akte des Europäischen Parlaments dar. Dies können legislative Berichte, Berichte im Rahmen des Haushaltsverfahrens, nichtlegislative Berichte und Entschließungen sein.

Vor jeder Plenartagung wird von der Konferenz der Präsidenten auf der Grundlage von Empfehlungen der Konferenz der Ausschussvorsitzenden ein Entwurf der Tagesordnung in ausführlicher Form aufgestellt. Zu Beginn einer jeden Tagung nimmt das Parlament die Tagesordnung an.

Ein Ausschuss, eine Fraktion oder mindestens ein Zehntel der Mitglieder können als Reaktion auf Ereignisse oder politische Entwicklungen eine einzige Änderung am endgültigen Entwurf der Tagesordnung vorschlagen. Solche Änderungsvorschläge müssen dem Präsidenten spätestens eine Stunde vor Beginn der Tagung vorliegen. Für die Annahme der Änderungsanträge zur Tagesordnung ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Während der Aussprachen wird die Redezeit gemäß der Geschäftsordnung zugewiesen: Ein erster Teil der Redezeit wird zu gleichen Teilen auf alle Fraktionen aufgeteilt, ein zweiter Teil wird im Verhältnis zur Gesamtzahl ihrer Mitglieder auf die Fraktionen aufgeteilt. Die Fraktionen entscheiden dann intern, wer wie lange das Wort ergreifen wird. Der Präsident trägt dafür Sorge, dass diese Redezeiten eingehalten werden.

Abstimmungen erfolgen in der Regel durch Handzeichen der Abgeordneten, wobei der Sitzungspräsident die jeweiligen Mehrheiten feststellt. Bei Ungewissheit lässt der Präsident eine elektronische Abstimmung durchführen, um das Ergebnis zu überprüfen.

Die Abgeordneten können auch in namentlicher Abstimmung abstimmen, wenn eine Fraktion oder mindestens fünf Prozent der Mitglieder dies am Vortag beantragt haben. In diesem Fall wird das Abstimmungsverhalten jedes Mitglieds festgehalten und dann in der Anlage zum Protokoll veröffentlicht. Eine geheime Abstimmung kann von 20 % aller Europaabgeordneten beantragt werden.

Die Anwesenheitslisten können unter der Rubrik „Protokolle“ der Website des Parlaments eingesehen werden. Klicken Sie dazu zunächst auf ein Datum im Kalender auf der rechten Seite und dann auf „Anwesenheitsliste“. Unter der Rubrik „Abstimmungen“ der Website werden die Ergebnisse der Abstimmungen im Plenum angezeigt.

Sonstige Tätigkeiten während der Plenartagungen

An einem typischen Sitzungstag beginnt die Sitzung morgens um 9 Uhr und kann bis Mitternacht dauern.

Die Abgeordneten organisieren die Ausübung ihres freien Mandats selbst. Da sie bisweilen auch andere Tätigkeiten ausüben (z. B. Treffen von Fraktionen, interparlamentarischen Delegationen, Arbeitsgruppen, nationalen Delegationen oder sogar Ausschusssitzungen, interinstitutionelle Verhandlungen, Treffen mit Bürgern, Medien, Interessenvertretern usw.), die mitunter parallel zu den Plenardebatten stattfinden, kann ihre Anwesenheit im Plenarsaal variieren. Darüber hinaus haben die MdEP die Möglichkeit, die Debatten von ihren Büros aus zu verfolgen, während sie Änderungsanträge ausarbeiten, ihre Abstimmungslisten für die Mittagsabstimmungen fertigstellen oder Treffen mit ihren Mitarbeitern, Sachverständigen, Vertretern anderer Einrichtungen, Journalisten usw. abhalten.

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