Vorschriften für MdEP
Alle MdEP können über die Kontaktdaten, die unter ihrem MdEP-Profil verfügbar sind, kontaktiert werden.
Zwar genießen die Abgeordneten Mandatsfreiheit, sie sind jedoch an die Geschäftsordnung und den Verhaltenskodex (Anhang I) gebunden.
Die für die MdEP geltenden Bestimmungen sind im Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments von 2009 festgelegt.
Das Europäische Parlament misst der Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht im Hinblick auf die politischen Tätigkeiten seiner Mitglieder große Bedeutung bei. Hierzu hat das Parlament eine beträchtliche Anzahl von Vorschriften und Maßnahmen eingeführt, die 2023 im Rahmen einer umfassenden Überarbeitung weiter verschärft wurden.
Die Abgeordneten sind an einen Verhaltenskodex in Bezug auf Integrität und Transparenz sowie an einen Kodex für angemessenes Verhalten gebunden.
Zusammen mit dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission nutzt das Parlament ein gemeinsames Transparenz-Register für die Beaufsichtigung der Tätigkeiten von Interessenvertretern. Darüber hinaus veröffentlichen die Mitglieder des Europäischen Parlaments in ihren Profilen auf der Website des Europäischen Parlaments Informationen über ihre Kontakte mit Lobbygruppen.