Haushalt des Europäischen Parlaments
Aus dem jährlichen Haushalt finanziert das Parlament die Tätigkeit seiner 720 Abgeordneten sowie die Arbeit in 24 Amtssprachen.
Wie wird der Haushaltsplan beschlossen?
Der Parlamentshaushalt wird in einem Verfahren erstellt, das in der Regel jedes Jahr im Februar beginnt. Der Generalsekretär des Parlaments legt einen Vorschlag über die Prioritäten und die notwendigen Mittel für das darauffolgende Jahr vor. Dieser dient dem Präsidium, bestehend aus dem Parlamentspräsidenten und den 14 Vizepräsidenten, als Grundlage für den Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags, den es dem Haushaltsausschuss unterbreitet.
Eines der Ausschussmitglieder wird zum Berichterstatter für den Haushaltsplan ernannt. Dieser hat die Aufgabe, einen Bericht auszuarbeiten, in dem die Prioritäten für die Arbeit des Parlaments festgelegt werden und entsprechende Finanzmittel vorgesehen sind. Zunächst wird im Haushaltsausschuss und anschließend im Plenum über den Bericht abgestimmt. Dies geschieht für gewöhnlich im Mai. Dieser Voranschlag wird dann in den vorläufigen Haushaltsplan der EU für das kommende Jahr integriert, den die MdEP im Plenum spätestens im Dezember abändern und annehmen.
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