Dienstgehälter, Ruhegehälter, Vergütungen 

Dienstbezüge

Alle Abgeordneten erhalten für die Ausübung ihres Amtes dieselben Bezüge. Gemäß dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments (Artikel 10) betragen die Dienstbezüge 38,5 % des Grundgehalts eines Richters am Gerichtshof. Diese Bezüge werden aus dem Haushalt des Parlaments bezahlt und unterliegen einer EU-Steuer und Versicherungsbeiträgen. Die Mitgliedstaaten können auf die Dienstbezüge auch innerstaatliche Steuern erheben.

Die aktuellen Zahlen finden Sie hier.

Versorgungsbezüge

Gemäß Artikel 14 des Abgeordnetenstatuts haben ehemalige Abgeordnete mit Vollendung des 63. Lebensjahres Anspruch auf ein Ruhegehalt. Diese Versorgungsbezüge betragen 3,5 % ihres Gehalts für jedes volle Jahr ihrer Amtszeit und ein Zwölftel davon für jeden weiteren vollen Monat ihres Mandats, insgesamt jedoch nicht mehr als 70 % der Dienstbezüge des betreffenden Abgeordneten.

Vergütungen

Zusätzlich zu ihrem Gehalt haben die MdEP – wie die Mitglieder der nationalen Parlamente – Anspruch auf Vergütungen zur Deckung der Kosten, die ihnen bei der Ausübung ihrer parlamentarischen Tätigkeit, häufig fern von ihrem Zuhause, entstehen.

Weitere Informationen