Joachim STREIT
Joachim STREIT

skupina Renew Europe

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Německo - Freie Wähler (Německo)

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Člen

BUDG
Rozpočtový výbor
D-JP
Delegace pro vztahy s Japonskem

Náhradník

REGI
Výbor pro regionální rozvoj
AFCO
Výbor pro ústavní záležitosti
DMER
Delegace pro vztahy s Mercosurem

Poslední činnosti

STANOVISKO k návrhu nařízení Evropského parlamentu a Rady o Mechanismu civilní ochrany Unie a podpoře Unie poskytované na připravenost a reakci na mimořádné situace v oblasti zdraví a o zrušení rozhodnutí č. 1313/2013/EU (Mechanismus civilní ochrany Unie)

28-05-2026 REGI_AD(2026)784245 PE784.245v02-00 REGI
Stanoviska – jako stínový(á) zpravodaj(ka)
Vladimir PREBILIČ

Pokrok na cestě k pečující společnosti: odstraňování genderových rozdílů v poskytování péče DE

21-05-2026
Písemná vysvětlení hlasování

Die FREIE WÄHLER Delegation hat den Bericht über das Thema „Fortschritte in Richtung Pflege- und Betreuungsgesellschaft: Überwindung des geschlechtsspezifischen Gefälles bei Betreuungs- und Pflegeaufgaben“ abgelehnt.
Die Bedeutung von Pflege und Betreuung sowie die Unterstützung pflegender Angehöriger sind zentrale gesellschaftliche Anliegen. Auch die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Pflegebereich sowie die Entlastung von Familien unterstützen wir ausdrücklich.
Kritisch sehen wir jedoch, dass der Bericht zahlreiche Forderungen nach stärkerer europäischer Steuerung im Bereich der Sozial-, Familien- und Pflegepolitik enthält. Dazu zählen unter anderem Forderungen nach einem europäischen „Deal für Pflege und Betreuung“, einem europäischen Aktionsplan, EU-weiten Mindeststandards, zusätzlichen EU-Leitlinien, stärker harmonisierten Elternurlaubsregelungen sowie einer stärkeren Integration der Pflege- und Betreuungspolitik in die europäische Säule sozialer Rechte und den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen.
Aus Sicht der FREIE WÄHLER fallen Fragen der Pflege-, Familien- und Sozialpolitik in erster Linie unter die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die nationalen Systeme unterscheiden sich erheblich hinsichtlich Finanzierung, gesellschaftlicher Strukturen, Arbeitsmärkte und familiärer Modelle. Die Mitgliedstaaten müssen daher die Möglichkeit behalten, eigenständig und flexibel auf ihre jeweiligen Herausforderungen und Bedürfnisse zu reagieren.
Die Europäische Union sollte dort unterstützen, wo ein klarer europäischer Mehrwert besteht. Die konkrete Ausgestaltung von Pflege-, Familien- und Sozialpolitik muss jedoch weiterhin maßgeblich in der Verantwortung der Mitgliedstaaten bleiben.

Potřeba snížit počet úmrtí souvisejících s prací DE

21-05-2026
Písemná vysvětlení hlasování

Die FREIE WÄHLER Delegation hat den Entschließungsantrag zur Verringerung arbeitsbedingter Todesfälle abgelehnt.
Selbstverständlich unterstützen wir das Ziel, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Todesfälle in Europa zu reduzieren und den Arbeitsschutz weiter zu verbessern. Sichere Arbeitsbedingungen, Prävention und ein verantwortungsvoller Schutz der Arbeitnehmer müssen gewährleistet sein.
Der vorliegende Entschließungsantrag greift jedoch in Politikfelder ein, die aus Sicht der FREIE WÄHLER in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. Arbeits- und Sozialpolitik sind eng mit den jeweiligen nationalen Systemen, Arbeitsmärkten und gesellschaftlichen Strukturen verbunden. Die Mitgliedstaaten haben hier unterschiedliche Herausforderungen, Prioritäten und Bedürfnisse, auf die sie flexibel und eigenständig reagieren können müssen.
Kritisch sehen wir daher insbesondere die Forderungen nach einer stärkeren Rolle der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) sowie nach zusätzlichen EU-Leitlinien, verstärkter EU-Steuerung und weitergehender europäischer Koordinierung im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts. Dies birgt die Gefahr zusätzlicher Regulierung, Bürokratie und Belastungen für Unternehmen und nationale Systeme, ohne den unterschiedlichen arbeitsmarktpolitischen und sozialen Realitäten der Menschen in den Mitgliedstaaten ausreichend Rechnung zu tragen.
Aus Sicht der FREIE WÄHLER sollte die Europäische Union dort unterstützen, wo ein klarer europäischer Mehrwert besteht. Die konkrete Ausgestaltung des Arbeits- und Sozialrechts muss jedoch weiterhin maßgeblich bei den Mitgliedstaaten bleiben.

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