Arbeitsweise der Europäischen Union
Die Europäische Union hat ihre eigenen Rechtsetzungsorgane (das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union) und ihre eigene Exekutive (die Europäische Kommission). Zudem hat sie eine unabhängige Judikative (Gerichtshof der Europäischen Union) und eine Zentralbank (Europäische Zentralbank). Diese Organe werden von Einrichtungen und sonstigen Stellen unterstützt und ergänzt, deren Befugnisse sich aus den Gründungsverträgen der EU ergeben. Die Befugnisse und Beschlussfassungsverfahren der EU haben sich im Laufe der Jahre mit den Aktualisierungen der Verträge erheblich weiterentwickelt. In den meisten Politikbereichen müssen das Europäische Parlament und der Rat der EU neue Rechtsvorschriften billigen. Die EU ist zudem mit einem eigenen Haushalt ausgestattet, damit sie ihre Ziele verwirklichen kann. Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben ein gleichberechtigtes Mitspracherecht bei der Beschlussfassung über den EU-Haushalt und seinen langfristigen Ausgabenplan.