Der Europäische Verdienstorden 

  • Was ist der Europäische Verdienstorden? 

    Mit dem Europäischen Verdienstorden werden die Leistungen von Personen gewürdigt, die einen wichtigen Beitrag zur europäischen Integration oder zur Förderung und Verteidigung der in den Verträgen verankerten Werte geleistet haben. Er soll künftigen Generationen als Inspiration für Zivilcourage und den Einsatz für die europäischen Ideale dienen.

    Der Verdienstorden wurde am 75. Jahrestag der Schuman-Erklärung – dem Gründungsmoment der europäischen Einheit – ins Leben gerufen und ist die erste europäische Auszeichnung dieser Art, die von einem EU-Organ verliehen wird. In Ergänzung zu nationalen Auszeichnungen und Ehrungen werden damit Leistungen anerkannt, die Europa als Ganzes stärken.

    In einer Zeit der globalen Unsicherheit wird mit dem Verdienstorden das Ziel gesetzt, gemeinsame Werte hochzuhalten und diejenigen zu ehren, die für Frieden, Demokratie und Menschenwürde einstehen.

    Der Europäische Verdienstorden umfasst drei aufsteigende Auszeichnungsstufen:

    • Mitglied des Ordens,
    • ehrenhaftes Mitglied des Ordens und
    • verdienstvolles Mitglied des Ordens.
  • Vorschläge für die Ernennung können eingereicht werden von:

    • dem Präsidenten des Europäischen Parlaments,
    • dem Präsidenten des Europäischen Rates,
    • dem Präsidenten der Kommission,
    • den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, die Mitglieder des Europäischen Rates sind, oder
    • den Präsidenten der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten.

    Die Ernennung in den Orden erfolgt in einem jährlichen Verfahren, in dessen Rahmen pro Jahr höchstens 20 auszuzeichnende Personen ernannt werden dürfen. Damit zeitnah auf wichtige Ereignisse oder institutionelle Anlässe reagiert werden kann, können zusätzlich zum jährlichen Verfahren bis zu fünf weitere auszuzeichnende Personen in den Orden ernannt werden.

    Wer mit dem Europäischen Verdienstorden geehrt wird, entscheidet eine Jury, die vom Präsidium des Europäischen Parlaments für jeweils vier Jahre ernannt wird. Die Jury setzt sich zusammen aus dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, zwei Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments und vier herausragenden europäischen Persönlichkeiten.

    Die derzeit vom Präsidium eingesetzte Jury besteht aus der Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, den Vizepräsidentinnen Ewa Kopacz und Sophie Wilmès und den herausragenden europäischen Persönlichkeiten Michel Barnier, José Manuel Barroso, Josep Borrell und Enrico Letta.

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