ANFALLSTELLENREGISTER
Eine zentrale Aufgabe der VKS ist die Führung eines Registers über Anfallstellen gewerblicher Verpackungen (Anfallstellenregister – kurz: ASR) und die dazu notwendige Schließung von Vereinbarungen mit Betreibern von Anfallstellen gewerblicher Verpackungen über die Zurverfügungstellung der erforderlichen Daten gemäß § 30a (2) AWG 2002.
Sie sind ein Betrieb und wollen Verpackungsabfälle entsorgen, die bei in Österreich genehmigten Sammel- und Verwertungssystemen (SVS) für gewerbliche Verpackungen [1] lizenziert (entpflichtet) wurden? Registrieren Sie sich beim Anfallstellenregister der VKS und profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- Unentgeltliche Entsorgung von lizenzierten (entpflichteten), getrennte gesammelten Verpackungsabfällen unter Einhaltung der AGB der Sammel- und Verwertungssysteme für gewerbliche Verpackungen
- Übernahme von Dokumentations- und Nachweispflichten durch entsprechende gewerbliche Sammel- und Verwertungssysteme
Für das Anfallstellen-Register gelten die Nutzungsbedingungen.
Sie haben noch keine Anfallstellennummer?
REGISTRIERUNG ALS ANFALLSTELLE
Grundvoraussetzung für die Registrierung als Anfallstelle ist, dass in Ihrem Betrieb Verpackungen, die bei einem in Österreich genehmigten SVS für gewerbliche Verpackungen lizenziert (entpflichtet) sind, zur Entsorgung anfallen.
Sie genießen als registrierte Anfallstelle folgende Vorteile:
- Unentgeltliche Entsorgung von lizenzierten (entpflichteten), getrennte gesammelten Verpackungsabfällen unter Einhaltung der AGBs der Sammel- und Verwertungssysteme für gewerbliche Verpackungen
- Übernahme von Dokumentations- und Nachweispflichten durch entsprechende gewerbliche Sammel- und Verwertungssysteme
Hier können Sie Ihr Unternehmen im Anfallstellenregister der VKS registrieren.
-> Anleitung für die Registrierung
Für das Anfallstellenregister gelten diese Nutzungsbedingungen.
Folgen Sie einfach dem Vereinbarungsassistenten und Sie erhalten nach Durchlaufen des Assistenten per E-Mail die ausgefüllte Vereinbarung, welche Sie uns bitte rechtsgültig unterzeichnet per E-Mail oder Post übermitteln.
HINWEIS: Mit der Teilnahme am Anfallstellenregister der VKS übernimmt der Anfallstellenbetreiber Verantwortung für die von ihm bekanntgegebenen Daten. Um sicherzustellen, dass es aufgrund von falschen Angaben nicht zu einer Fehlverrechnung von nicht lizenzierten Verpackungen kommt, behält sich die VKS das Recht vor, die Lizenzierung der bei der AS anfallenden Verpackungen zu überprüfen. Ihre „Mengenmeldung und Lizenzierungsanteile“ dienen dabei als Referenzwerte für diese Prüfung.
Sie haben schon eine Anfallstellennummer und sich vor dem 1.1.2023 registriert?
NEUABSCHLUSS DER VEREINBARUNG ANFALLSTELLENREGISTER
Mit der Novelle 2021 zur Verpackungsverordnung wurden neue rechtliche Rahmenbedingungen für die Sammlung und Verwertung von gewerblichen Verpackungen in Österreich festgelegt.
Mit 1.1.2023 ergeben sich dadurch u.a. folgende Änderungen:
- Neue Sammelkategorien
- Erfassung der erforderlichen Datengrundlagen zur Übernahme von Transportkostenzuschüssen zwischen Anfallstelle und nächstgelegener Übergabestelle
- Kostenübernahme kann nur erfolgen für
- in Österreich entpflichtete / lizenzierte Verpackungen
- nach den neuen Sammelkategorien getrennt gesammelte Verpackungen
- und wenn die AGBs der Sammel- und Verwertungssysteme für gewerbliche Verpackungen akzeptiert und eingehalten werden.
Deshalb ist es auch für bereits registrierte Anfallstellenbetreiber erforderlich, die Vereinbarung zum Anfallstellenregister neu abzuschließen und auch die neuen Nutzungsbedingungen zu akzeptierten. Im Vereinbarungsassistenten wurden bereits bestehende Daten übernommen.
-> Anleitung für den Neuabschluss
Bei Fragen steht der Helpdesk der VKS gerne zur Verfügung!
telefonisch: +43 (0)1 996 96 68 68
per E-Mail: asr@vks-gmbh.at
