Gabriele ALBERTINI
Gabriele ALBERTINI
Italien

geboren am : , Milano

6. Wahlperiode Gabriele ALBERTINI

Fraktionen

  • 20-07-2004 / 13-07-2009 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten - Mitglied

Nationale Parteien

  • 20-07-2004 / 13-07-2009 : Forza Italia (Italien)

Stellvertretender Vorsitzender

  • 21-09-2004 / 14-02-2007 : Delegation für die Beziehungen zur Parlamentarischen Versammlung der NATO
  • 01-02-2007 / 13-07-2009 : Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr

Mitglied

  • 21-07-2004 / 14-01-2007 : Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
  • 15-09-2004 / 20-09-2004 : Delegation für die Beziehungen zur Parlamentarischen Versammlung der NATO
  • 15-01-2007 / 30-01-2007 : Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
  • 31-01-2007 / 31-01-2007 : Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
  • 31-01-2007 / 08-07-2008 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
  • 15-03-2007 / 13-07-2009 : Delegation für die Beziehungen zu Israel

Stellvertreter

  • 22-07-2004 / 14-01-2007 : Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
  • 15-09-2004 / 13-03-2007 : Delegation für die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten
  • 15-01-2007 / 30-01-2007 : Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
  • 31-01-2007 / 13-07-2009 : Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
  • 14-03-2007 / 13-07-2009 : Delegation für die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Schriftliche Erklärungen (bis zum 16. Januar 2017)

**Dieses Instrument bestand bis zum 16. Januar 2017.** Eine schriftliche Erklärung war eine Initiative zu einer Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der EU fällt. Sie konnte binnen drei Monaten von den Mitgliedern unterzeichnet werden.

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zur frühzeitigen Warnung der Bürger bei Katastrophenfällen

12-11-2007 P6_DCL(2007)0100 Angenommen
Gabriele ALBERTINI Caroline LUCAS Elizabeth LYNNE Kader ARIF Dimitrios PAPADIMOULIS
Fristbeginn : 12-11-2007
Fristablauf : 26-02-2008
Tag der Annahme : 11-03-2008
Liste der Unterzeichner : P6_TA(2008)0088
Anzahl der Unterzeichner : 432 - 21-02-2008

Anwesenheitsliste

Die Angaben zur Anwesenheit beruhen auf einem Auszug aus den Protokollen der Plenartagungen der 6. Wahlperiode. Diese Angaben dienen ausschließlich zu Informationszwecken und betreffen die Dauer des Mandats des Mitglieds im Europäischen Parlament. Es handelt sich um Rohdaten ohne Korrekturen aufgrund entschuldigter Abwesenheit wegen Krankheit, Mutterschafts- oder Elternurlaub, genehmigter Tätigkeiten für Delegationen des Parlaments usw.