Gleichhaltung einer ausländischen Berufsausbildung mit der österreichischen Lehrabschlussprüfung oder Bewertung zur Feststellung der fachlichen Entsprechung
Inhaltsverzeichnis
Eine im Ausland abgeschlossene Berufsausbildung kann vom Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) mit einer fachlich gleichwertigen Lehrabschlussprüfung gleichgehalten werden.
- Antragsformular - Gleichhaltung.Lehrabschlussprüfung.pdf (PDF, 903 KB)
- Gleichhaltungsantrag - Lehrabschlussprüfung online mit Handy Signatur: Der Gleichhaltungsantrag mit Handy Signatur kann entweder in Papierform oder in elektronischer Form gestellt werden.
Die erforderlichen Unterlagen müssen dem BMWET - Abteilung III/7 im Original oder in gerichtlich bzw. notariell beglaubigten Kopien zur Prüfung übermittelt werden und werden mit der Erledigung retourniert.
- Gleichhaltungsantrag - Lehrabschlussprüfung online ohne Handy Signatur (Online-Formular zum Ausfüllen und Ausdrucken):
Der Gleichhaltungsantrag ohne Handy Signatur kann auch in Papierform gestellt werden. Sie können dazu das Online-Formular verwenden und den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag ausgedruckt und mit den Unterlagen laut Beilagenblatt an das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus auf dem Postweg senden oder persönlich abgeben.
Achtung
Informationen zum Parteienverkehr:
- Dienstag von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr
- Donnerstag von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Der Parteienverkehr erfolgt derzeit ausschließlich nach Terminvereinbarung:
- Tel.: (+43) 1 711 00 DW 805321
- E-Mail: anerkennung-lehrabschluss@bmwet.gv.at
Gleichhaltung (Anerkennung)
Gesetzliche Grundlage: § 27a Berufsausbildungsgesetz - BAG
Gleichhaltungsantrag Lehrabschlussprüfung.pdf (PDF, 903 KB)
Voraussetzungen für die Gleichhaltung gemäß § 27a Abs. 2 BAG:
- entsprechende Ausbildung (mit formalem Abschluss)
- Nachweis von gleichwertigen fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auf Grundlage des österreichischen Ausbildungsprofils/Berufsbildes (gemäß Ausbildungsordnung)
- ein der österreichischen Lehrausbildung entsprechender praktischer Ausbildungsanteil (facheinschlägige Berufserfahrungen im In- oder Ausland können berücksichtigt werden).
Bei Ausbildungsunterschieden (z.B. fehlende Kenntnisse/Fertigkeiten betreffend österreichische Vorschriften, die zur Berufsausübung unerlässlich sind) kann die Zulassung zur praktischen Lehrabschlussprüfung im Umfang der Gegenstände "Prüfarbeit" und/oder "Fachgespräch" (eingeschränkte Ergänzungsprüfung gemäß § 27a Abs. 3 BAG ausgesprochen werden).
Mit dem Zulassungsbescheid des BMWET kann bei der zuständigen Lehrlingsstelle die Anmeldung zur Prüfung erfolgen.
Anerkennung bei fluchtbedingtem Verlust von Dokumenten
Können Nachweise aufgrund von Flucht nicht vorgelegt werden, besteht für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte die Möglichkeit einer Testung der beruflichen Qualifikation vor Einleitung des Verfahrens. Das hierzu geeignete Feststellungsverfahren wird von der Behörde festgelegt (§ 8 Anerkennungs- und Bewertungsgesetz - AuBG).
Gleichhaltung aufgrund von Berufsbildungsabkommen
Einige in Deutschland, Ungarn oder Südtirol abgeschlossene Berufsausbildungen sind aufgrund von Berufsbildungsabkommen gleichgehalten. Auf Ersuchen stellt das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus darüber eine Information aus.
Bewertung einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung
Gesetzliche Grundlage: § 6 Abs. 4 Anerkennungs- und Bewertungsgesetz - AuBG.
Ansuchen um Bewertung einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung (PDF, 74 KB)
Die Bewertung ist eine gutachterliche Feststellung zur Zuordnung zu einem österreichischen Lehrberuf oder Berufsbereich. Sie bietet eine Orientierung am Arbeitsmarkt für Unternehmen und Arbeitssuchende mit dem Ziel, die qualifikationsadäquate Beschäftigung in Österreich zu unterstützen.
Mit der Bewertung erfolgt keine rechtlich-formale Gleichstellung in arbeitsrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher oder gewerberechtlicher Hinsicht mit einem österreichischen Lehrabschluss. Dafür ist ein Antrag auf Gleichhaltung gemäß § 27a Abs. 2 BAG zu stellen.
Weiterführende Informationen
Zusätzliche Informationen zu den Möglichkeiten der Anerkennung beruflicher Qualifikationen in Österreich bietet die Website www.berufsanerkennung.at.
Für Beratungsleistungen steht auch die Anlaufstelle für Personen mit im Ausland abgeschlossenen Qualifikationen - AST zur Verfügung.
Gleichhaltung
- Gleichhaltungsantrag Lehrabschlussprüfung.pdf (PDF, 903 KB)
- Gleichhaltungsantrag - Lehrabschlussprüfung online mit Handy Signatur
- Gleichhaltungsantrag - Lehrabschlussprüfung online ohne Handy Signatur
Berufsbildungsabkommen
- Ansuchen auf Ausstellung einer Information aufgrund eines Berufsbildungsabkommens mit Deutschland, Ungarn oder Südtirol (PDF, 977 KB)
- Berufsbildungsabkommen Österreich - Deutschland und Liste der vergleichbaren Bildungsabschlüsse Österreich - Deutschland (PDF, 414 KB)
- Berufsbildungsabkommen Österreich - Ungarn (PDF, 93 KB)
- Gleichhaltung von Lehrabschlussprüfungszeugnissen aus Österreich und der Autonomen Provinz Bozen (Südtirol)
Bewertung
- Ansuchen um Bewertung einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung (PDF, 74 KB)
- Ansuchen um Bewertung (englisches Formular) (PDF, 81 KB)
- Informationsblatt der Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen - AST zur Bewertung einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung (PDF, 269 KB)
weitere:
- Gleichhaltung von Meisterprüfungszeugnissen und Befähigungsprüfungszeugnissen aus Österreich und der Autonomen Provinz Bozen (Südtirol)
- Gleichhaltung des Ausbilderprüfungszeugnisses aus Österreich mit dem Prüfungszeugnis über den Prüfungsteil Berufspädagogik der Meisterprüfung der Autonomen Provinz Bozen (Südtirol)
Kontakt
Berufsausbildung/Lehrlingsausbildung: anerkennung-lehrabschluss@bmwet.gv.at