Eine schwangere Frau hält sich ihre Hände an den Bauch
© Ruslan Dashinsky / iStock.com

Schwangerschaft und Kinderwunsch

Eine Schwangerschaft kann werdende Eltern vor Herausforderungen stellen. Hilfe erhalten sie durch die Bundesstiftung Mutter und Kind. Auch Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bekommen Unterstützung.

  • Die Pränataldiagnostik umfasst die Untersuchung von schwangeren Frauen und ihren noch ungeborenen Kindern. Dadurch können Krankheiten frühzeitig erkannt werden.

  • Ein Schwangerschaftsabbruch ist in bestimmten Situationen straffrei. Die Kosten können bei medizinischer Notwendigkeit oder nach einer Vergewaltigung von der Krankenkasse übernommen werden.

  • Was ist mit einer Gehsteigbelästigung gemeint? Warum gibt es das Verbot und wie wird es umgesetzt? Informationen dazu bieten die Fragen und Antworten.

  • Anonyme Beratungsangebote und die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt unterstützen werdende Mütter in schwierigen Lebenslagen. Hier finden Sie Informationen und wichtige Anlaufstellen.

Aktuell

Junge Frau blickt nachdenklich nach unten

Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche Gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten in Kraft getreten

Abhängig beschäftigte Frauen haben nun die Möglichkeit, eine Schutzfrist nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche in Anspruch zu nehmen. Die neuen Staffelungen betragen zwischen zwei und acht Wochen.

Junge Frau blickt nachdenklich nach unten

Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche Änderung des Mutterschutzgesetzes hat Bundesrat passiert

Abhängig beschäftigte Frauen erhalten künftig die Möglichkeit, eine Schutzfrist nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche in Anspruch zu nehmen.

10 Jahre Hilfetelefon "Schwangere in Not" und vertrauliche Geburt Schwangere in Notlagen beraten und unterstützen

Schwanger und viele Fragen? Seit 2014 berät und unterstützt das Hilfetelefon "Schwangere in Not" hilfesuchende Frauen. Das Angebot soll Fragen rund um die Schwangerschaft beantworten und über die vertrauliche Geburt aufklären.